Deine kurzfristige Beschäftigung bei uns unterliegt der Steuerpflicht und muss beim Finanzamt korrekt gemeldet werden. Hier erfährst du, wie du die richtige Steuerklasse auswählst und was du dabei beachten musst.
Deine Steuerklasse und Arbeitgeberzuordnung
Du bist bei uns im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt. Diese ist steuerpflichtig, weshalb du beim Finanzamt angemeldet werden musst. Während des gesamten Vertragszeitraums bist du bei uns angemeldet, auch wenn du nicht aktiv im Einsatz bist.
Wichtig: Du musst entscheiden, ob wir dein Hauptarbeitgeber oder ein Nebenarbeitgeber sind. Diese Entscheidung triffst du, indem du das Feld „Steuerklasse“ in deinem Mitarbeiterprofil ausfüllst. Sobald du diese Angaben machst, wird deine Anmeldung beim Finanzamt automatisch ausgelöst.
Dein Beschäftigungsstatus (Schüler, Schülerin, Studierende etc.) ist für die Steuerklasse nicht relevant. Hierfür ist ausschließlich relevant, wie viele Arbeitgeber du zeitgleich hast.
Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber?
Hauptarbeitgeber: Wenn du nur bei uns arbeitest, sind wir dein Hauptarbeitgeber und du wirst in einer der Steuerklassen 1-5 abgerechnet.
Nebenarbeitgeber: Hast du mehrere Arbeitgeber, bist du selbst dafür verantwortlich, zu entscheiden, welcher Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber und welcher als Nebenarbeitgeber gilt. Falls unser Unternehmen als dein Nebenarbeitgeber gemeldet ist, wirst du in Steuerklasse 6 abgerechnet. In Steuerklasse 6 fällt immer Lohnsteuer an, egal, wie viel du verdienst.
Wichtig: Steuerfreigrenze und Steuererklärung
Es gibt eine Steuerfreigrenze von 11.604 Euro für das Jahr 2024 (möglicherweise wird dieser Betrag auf 11.784 Euro angehoben). Falls du insgesamt bei allen Arbeitgebern unter diesem Betrag bleibst, kannst du zu viel gezahlte Steuern mit einer Steuererklärung direkt beim Finanzamt zurückfordern.
Noch Fragen?
Falls du unsicher bist oder Fragen zu deiner Steuerklasse hast, stehen wir dir natürlich jederzeit zur Verfügung. Melde dich einfach bei uns unter kontakt@jobs.sportfive.com!
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