Was die kurzfristige Beschäftigung (auch 70-Tage-Regelung genannt) genau ist, haben wir dir einmal in In welchem Vertragsverhältnis bin ich bei euch angestellt? erklärt. Du darfst über diese Beschäftigungsform für uns arbeiten, sofern einer der folgenden Beschäftigungsstatus auf dich zutrifft:
- Schüler, Schülerin
- Student, Studentin
- Vollzeitbeschäftigte
- Teilzeitbeschäftigte
- Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres
- Absolvierende des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Hausfrauen, Hausmänner
- Rentner
- Hauptberuflich Selbstständige
- Freiberufler
Eine weitere Voraussetzung ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, sofern du kein EU - Bürger/ keine EU - Bürgerin bist. Das gilt aber immer für alle Beschäftigungsformen.
Sollte keiner der oben aufgeführten Beschäftigungsstatus auf dich zutreffen, können wir dazu gern nochmal in den Austausch gehen und klären, ob du über die kurzfristige Beschäftigung arbeiten darfst.
Dein Talent Support
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