Als deutscher Staatsbürger oder Bürger der Europäischen Union hast du aufgrund der Freizügigkeit uneingeschränkten Zugriff auf den deutschen Arbeitsmarkt. Solltest du nicht zu diesen Gruppen gehören, benötigen wir von dir sowohl eine Aufenthalts- als auch Arbeitserlaubnis.
WICHTIG: Ob und in welchem Ausmaß eine Erwerbstätigkeit in Deutschland als Nicht-EU-Bürger gestattet ist, ist explizit in dem Zusatzblatt deines Aufenthaltstitels festgehalten. Bitte lies dir die individuellen Bestimmungen deiner Arbeitserlaubnis aufmerksam durch. Es ist extrem wichtig, dass du dich an diese Vorgaben hältst. Im Falle einer Prüfung können für dich Bußgelder anfallen sowie allgemeine Konsequenzen bezüglich deines Aufenthaltstitels folgen.
Bei Fragen zu deiner Arbeitserlaubnis wäre es ratsam, deine zuständige Ausländerbehörde aufzusuchen. Diese können dich über deine Rechte informieren und dir bei deinen Anliegen behilflich sein.
Sobald du deine Arbeitserlaubnis hast, kannst du diese über den Link, den wir dir zusenden, hochladen.
Wie du deine Dokumente hochlädst, haben wir in Wie kann ich meine Unterlagen hochladen? erklärt.
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