Du möchtest gerne im Gastronomiebereich (im Service oder an der Bar) im Einsatz sein, so benötigst du ein Gesundheitszeugnis, auch bekannt als „rote Karte“.
Dies erhältst du gegen Bezahlung einer einmaligen Gebühr (diese kann je nach Standort variieren) beim Gesundheitsamt. Im Idealfall informierst du dich auf der Homepage des Gesundheitsamts in deiner Umgebung nach offenen Terminen und meldest dich für einen Termin deiner Wahl an.
Sobald du dein Gesundheitszeugnis erhalten hast, schickst du uns dieses im Original zu, damit wir es innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum gegenzeichnen können. Erst dann ist es gültig. Sollte das Gesundheitszeugnis innerhalb dieser Frist nicht von uns oder einem anderen berechtigten Arbeitgeber unterschrieben werden, so wird es ungültig und muss erneut beantragt werden.
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