Du hast uns als Hauptarbeitgeber eingetragen, verdienst hochgerechnet nicht mehr als 9.408 EUR und dir werden trotzdem Steuern abgezogen?
Sobald du den Jahresvertrag unterschrieben hast, bist du offiziell bei uns für ein gesamtes Jahr angestellt. Ab Vertragsbeginn melden wir dich über das ELStAM-Verfahren beim Finanzamt an. Dabei wird das Beschäftigungsverhältnis übermittelt, welches du in deinem Profil angegeben hast („In welcher Steuerklasse sollen WIR dich abrechnen: Hauptarbeitgeber (Steuerklasse I-V) oder Nebenarbeitgeber (Steuerklasse VI)).
WICHTIG: Hierbei ist es nicht relevant, ob du bereits für uns im Einsatz warst – auch wenn du nicht gearbeitet hast, müssen wir dich ab Vertragsbeginn beim Finanzamt anmelden – abgemeldet wirst du, wenn dein Jahresvertrag ausläuft bzw. im Rahmen einer Kündigung vorzeitig beendet wird.
Das Finanzamt prüft dann, wie viele weitere Arbeitgeber dich bereits angemeldet haben und meldet über das ELStAM-Verfahren ans uns zurück, in welcher Steuerklasse wir dich abrechnen dürfen.
WICHTIG: Nur ein Arbeitgeber darf der Hauptarbeitgeber sein. Alle zusätzlichen Arbeitgeber müssen Nebenarbeitgeber werden (Steuerklasse VI). Du hast die Hoheit über die Steuerklassen und musst entscheiden, wer der Hauptarbeitgeber sein soll.
Solltest du neben uns weitere Arbeitgeber haben oder im Laufe deiner Vertragszeit bei uns einen weiteren Arbeitgeber dazu bekommen, musst du BEIDE Arbeitgeber zeitnah darüber informieren und mitteilen, wer der Hauptarbeitgeber sein soll (ab wann genau – Vertragsbeginn des anderen Arbeitgebers). Nur so kann gewährleistet werden, dass die Meldungen an das Finanzamt rechtzeitig geändert werden.
Immer der letzte Arbeitgeber, der im LAUFENDEN Monat den Status „Hauptarbeitgeber“ für sich beansprucht, in dem er eine Meldung an das Finanzamt versendet, erhält den „Zuschlag“. Der Arbeitgeber, der bis dahin als Hauptarbeitgeber gemeldet war, erhält automatisch den Status „Nebenarbeitgeber“ und muss dich über die Steuerklasse VI abrechnen.
Die Rückmeldung des Finanzamtes bei der Erstanmeldung durch uns kann manchmal einige Wochen dauern, so dass du vorerst ohne Steuerklasse (oSt.) abgerechnet wirst, was einer Abrechnung über Steuerklasse VI entspricht. Sobald die Rückmeldung vom Finanzamt bei uns ankommt, werden deine Lohnscheine bei der nächsten Monatsendabrechnung entsprechend korrigiert.
Bei Fragen kannst du dich gern an uns wenden unter kontakt@jobs.sportfive.com
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