Solltest du beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet sein und Leistungen beziehen oder beantragt haben (wie bspw. Arbeitslosengeld I oder II), können wir dich leider nicht über die kurzfristige Beschäftigung anstellen. Grund dafür ist, dass die kurzfristige Beschäftigung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist und du dementsprechend einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen musst. Bitte beachte, dass es unwahrscheinlich ist, dass du Leistungen vom Amt zugesprochen bekommst, während du bei uns im Rahmen eines Jahresvertrags über kurzfristige Beschäftigung angestellt bist.
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