Sollte sich während deiner Anstellung dein Beschäftigungsstatus auf 'arbeitssuchend' ändern, bist du dazu verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen. Wir können dich leider nicht weiter über die kurzfristige Beschäftigung anstellen, sobald du beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet bist und Leistungen beziehst oder beantragt hast (wie bspw. Arbeitslosengeld I oder II). Grund dafür ist, dass die kurzfristige Beschäftigung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist und du dementsprechend einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen musst. Bitte beachte, dass es unwahrscheinlich ist, dass du Leistungen vom Amt zugesprochen bekommst, während du bei uns im Rahmen eines Jahresvertrags über kurzfristige Beschäftigung angestellt bist.
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