Zum 01.08.2022 ist eine Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft getreten. In Folge dessen müssen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die seit dem 01.08.2022 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben/ abschließen werden, über die geltenden Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrags schriftlich informiert werden (§2 Abs. 1 NachwG).
Um die Vorschriften des neuen Nachweisgesetzes zu wahren, schicken wir dir eine Zusatzerklärung per Post zu, welche deine konkreten Arbeitskonditionen zusammenfasst. Hierbei ist es wichtig, dass du uns den Erhalt der Zusatzerklärung so schnell wie möglich bestätigst. Dazu haben wir dir die Eingangsbestätigung via DocuSign zugeschickt. Bitte unterschreibe diese umgehend, sobald du das Schreiben im Original erhalten hast.
Hierfür möchten wir uns im Voraus bei dir bedanken.
Bei Fragen melde dich jederzeit gern unter jobs@plus-eventjobs.de bei uns oder nutze den Live-Chat!
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