Zum 01.08.2022 ist eine Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft getreten. In Folge dessen müssen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die seit dem 01.08.2022 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben/ abschließen werden, über die geltenden Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrags schriftlich informiert werden (§2 Abs. 1 NachwG).
Um die Vorschriften des Nachweisgesetzes zu wahren, findest du in deinen Vertragsdokumenten, die wir dir per DocuSign zuschicken, ebenfalls eine Zusatzerklärung, welche deine konkreten Arbeitskonditionen zusammenfasst. Hierbei ist es wichtig, dass der Erhalt der Zusatzerklärung bestätigt wird.
Bei Fragen melde dich jederzeit gern unter kontakt@jobs.sportfive.combei uns oder nutze den Live-Chat!
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