Zum 01.08.2022 ist eine Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft getreten. In Folge dessen müssen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die seit dem 01.08.2022 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben/ abschließen werden, über die geltenden Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrags schriftlich informiert werden (§2 Abs. 1 NachwG).
Um die Vorschriften des neuen Nachweisgesetzes zu wahren, schicken wir dir eine Zusatzerklärung per Post zu, welche deine konkreten Arbeitskonditionen zusammenfasst. Hierbei ist es wichtig, dass der Erhalt der Zusatzerklärung bestätigt wird. Aus diesem Grund erfolgt die Zustellung via Einschreiben, da der Erhalt somit direkt quittiert wird. Du musst also nichts weiter tun.
Bei Fragen melde dich jederzeit gern unter kontakt@jobs.sportfive.combei uns oder nutze den Live-Chat!
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