Sicher hast Du in den Medien bereits von der Energiepreispauschale gehört – diesen Herbst gibt es ein einmaliges Extra-Geld, damit Du besser mit den steigenden Energiepreisen klarkommst.
Ob Du Anspruch darauf hast und wie Du das Geld bekommst – erfährst Du hier.
Die Fakten für Dich im Überblick:
Wie viel Geld gibt es?
Es handelt sich um eine einmalige Zahlung von 300 EUR brutto. (Achtung, die Pauschale ist grundsätzlich steuerpflichtig, sodass der tatsächliche Nettobetrag – entsprechend Deiner persönlichen Steuerbelastung – auch geringer ausfallen kann.)
Wer ist anspruchsberechtigt?
Jeder unserer Mitarbeiter:innen, auf die alle drei folgenden Dinge zutreffen, erhält die Auszahlung der Energiepreispauschale durch uns:
- Du hast am Stichtag 01.09.2022 einen gültigen Arbeitsvertrag mit uns.
- Du hast im Jahr 2022 mindestens 1x für uns gearbeitet und hast somit Einkommen über uns bezogen.
- Wir sind am Stichtag 01.09.2022 Dein Hauptarbeitgeber und rechnen Dich somit in der Steuerklasse I bis V ab.
Wann gibt es das Geld?
Die Energiepreispauschale zahlen wir im Rahmen unserer September-Endabrechnung automatisch an alle Anspruchsberechtigten aus. Du musst nichts weiter dafür tun. Die Auszahlung erfolgt in der Woche vom 03.10.-09.10.2022.
Gut zu wissen:
- Die Energiepreispauschale steht jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn im Jahr 2022 mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden. Ausschlaggebend ist das erste Dienstverhältnis am 01.09.2022.
- Wenn wir Dein Nebenarbeitgeber sind, wende Dich bezüglich der Auszahlung bitte an Deinen Hauptarbeitgeber.
- Für alle weiteren Fragen hat das Bundesfinanzamt sehr detaillierte FAQs formuliert, welche Du hier (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html) nachlesen kannst.
Bei Fragen melde Dich jederzeit gerne per E-Mail bei unserem Support (jobs@plus-eventjobs.de).
Dein Team von CRUNITE by SPORTFIVE
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.